Geschäftsführer: Julian Warkentin
Adresse: Holunderweg 28, 56566 Neuwied
Email: kontakt@julianwarkentin.de
Telefon: 01520 277 1009


Staatlich und durch die IHK Köln anerkannter Mediengestalter für Bild und Ton sowie  im Landkreis Mayen-Koblenz eingetragener nebenberuflicher Fotograf bzw. Videograf.
Finanzamt Neuwied - Steuernummer: 32/18/456273
Alle Personen auf den Fotos auf meiner Homepage haben zuvor mündlich, schriftlich oder indirekt – durch Dritte – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Veröffentlichung zugestimmt. Sollten Sie sich oder jemand anderen auf den Bildern erkennen und nicht abgebildet werden möchten, können Sie mir gerne eine Nachricht über das Kontaktformular senden. Die betroffenen Fotos werden dann entsprechend bearbeitet oder entfernt.
Alle Veröffentlichung von Fotos mit Personen im Bildinhalt unterliegen sonst den üblichen gesetzlichen Bild- und Personenurheberrechten.
Mit Nutzung der Website sowie als Empfänger meiner Dienstleistungen erkennen sie sich mit den allgemeinen Nutzungsbedingungen einverstanden.
Für irrtümlich entstandene Fehler auf der Website übernehme ich keine Haftung.
Ebenso übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links; ausschließlich die Betreiber externer Webseiten sind für den Inhalt und die Gestaltung Ihrer Homepage verantwortlich. 
Alle auf der Website verwendeten Fotos und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Eine unbefugte Weiterverwendung, Bearbeitung, Archivierung oder Veröffentlichung außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen ist strafbar und wird rechtlich verfolgt.

Weitere Informationen zum Datenschutz, dem Haftungsausschluss und Hinweisen zur allgemeinen Nutzung der Homepage finden Sie hier.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie weitere Hinweise

I. Allgemeines
1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von mir (im Folgenden als Fotograf bezeichnet) erbrachten Dienstleistungen, Aufträge und Lieferungen. Sie gelten auch für videografische Dienstleistungen, bei denen ich ebenfalls als Fotograf auftrete.
2. Der Fotograf erbringt Leistungen im Bereich der allgemeinen Fotografie und Videografie.
3. Das Hauptprodukt der Dienstleistung des Fotografen sind Fotos oder Videos. In den AGB und Verträgen können gelegentlich auch Synonyme (z. B. "Aufnahme", "Bilder") verwendet werden, die die Bedeutung des Produkts nicht verändern.
4. Der Empfänger der Dienstleistungen wird in den AGB auch "Kunde" oder "Auftraggeber" genannt
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil eines vom Fotografen ausgestellten Vertrages.
6. Der Begriff "Fotos" umfasst im Rahmen der AGB des Fotografen neben den regulären Fotos (Lichtbilder, Bilder) auch Rohfotos (unbearbeitete Originale) und Videos (Bewegtbilder).
II. Buchung & Produktion
1. Die Buchung des Fotografen ist verbindlich. Der Vertrag kommt durch eine protokollierte mündliche oder schriftliche Bestätigung (einschließlich E-Mail) zustande.
2. Der Vertrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung und/oder den Erhalt des Zugangspasswortes unter Geltung der AGB zustande. In diesem Fall werden dem Fotografen alle im Vertrag vereinbarten Veröffentlichungsrechte eingeräumt. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, muss er schriftlich widersprechen. Eine Veröffentlichung von Fotos zwischen Vertragsschluss und Widerspruch ist jedoch möglich.
3. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Erbringung der Dienstleistungen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegt. Reklamationen und/oder Mängel in Bezug auf den Aufnahmeort, die Verwendung optischer und technischer Mittel sowie andere gestalterische Entscheidungen sind ausgeschlossen. Korrekturen sind im umsetzbaren Rahmen und unter Berücksichtigung eines angemessenen Zeitrahmens möglich, jedoch weder in Zahl noch Umfang vertraglich garantiert. Der Anspruch auf Änderungen entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht oder einer möglichen Verlängerung der Zahlungsfrist.
4. Der Kunde bucht den Fotografen für die vereinbarte Dauer. Sollte sich die Erbringung der Dienstleistung des Fotografen wesentlich verlängern, werden dem Kunden für jede angefangene Verlängerungsstunde 200 € in Rechnung gestellt. Wartezeiten auf die Bestätigung einer möglichen Verlängerung gelten als Arbeitszeit und sollten 15 Minuten nicht überschreiten. Verlängerungsstunden werden dem Kunden nur in Rechnung gestellt, wenn der Fotograf ihn vorher mündlich darüber informiert hat.
5. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung speziellen Equipments. Sonderwünsche können mitgeteilt werden, die anfallenden Kosten trägt jedoch der Kunde.
6. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Veranstaltung anwesenden Personen fotografiert werden, bzw. in der finalen Auswahl enthalten sind.
7. Der Fotograf bemüht sich, alle anwesenden und beteiligten Personen sowie alle wesentlichen Elemente einer Veranstaltung (z. B. Trauung, Preisverleihung, Ringübergabe, ...) zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht garantiert werden, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten (z. B. kein Zugang, betreten verbotener Zonen, Gefährdung, etc.), insbesondere wenn diese nicht Bestandteil des Vertrages sind.
8. Die Lieferung der fertigen Fotos erfolgt in digitaler Form. Nach der Bearbeitung und Kadrierung werden die Fotos in maximal möglicher Auflösung in der Online-Mediathek hochgeladen. Der Zugang erfolgt über ein vom Fotografen festgelegtes, nicht veränderbares Passwort, das der Kunde schriftlich erhält, bevorzugt per E-Mail. Alternativ können auch andere Kommunikationswege wie Brief, Messenger-Nachricht oder SMS genutzt werden. Mit der Übergabe des Passworts gilt der Auftrag als abgeschlossen. Der Kunde ist sich bewusst, dass der Zugang zu einem Link führt, der zu einem externen Dienstleister (z. B. Dropbox, GoogleDrive) weiterleitet. Der Fotograf übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt oder die Gestaltung der Website des externen Dienstleisters. 
9. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine festgelegte Anzahl von zu erbringenden Fotos. Dies liegt im Ermessen des Fotografen.
10. Der Fotograf bestimmt die finale Auswahl, welche der Kunde erhält. Es besteht kein Anspruch auf alle Fotos oder Auslieferung der Rohfotos. 
11. Im Falle einer Krankheit des Fotografen, die eine Erfüllung des Auftrags unmöglich macht, ist der Fotograf nicht verpflichtet, einen Ersatz zu stellen. Er wird sich jedoch bemühen, einen Ersatz zu finden, der im Rahmen dieser AGB und soweit nicht separat vereinbart, die Dienstleistung so gut wie möglich erfüllt. Sollte der Fotograf aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit, gesundheitlich bedingte Isolation o. Ä.) den Auftrag nicht ausführen können, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen sowie auf die Geltendmachung etwaiger Mehrkosten gegenüber dem Fotografen.
12. Der Fotograf kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Assistenten, etc.) ausführen lassen.
13. Die Nachbearbeitung, Retusche, Sichtung und eventuelle Fehlerkorrekturen sind in der Regel Bestandteil der Dienstleistung und werden Privatkunden nicht separat berechnet. Für Geschäftskunden sind allgemeine Nachbearbeitungen und Postproduktion nicht in den Paketpreisen enthalten, sondern werden entweder auf zusätzliche Arbeitstage- oder -stunden umgelegt oder individuell in Form von Korrekturschleifen in das Angebot aufgenommen. 
14. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat der Kunde Anspruch auf maximal zwei Korrekturschleifen. Jede Schleife umfasst eine einzelne E-Mail mit Korrekturwünschen. Für das Einreichen von Korrekturen stehen dem Kunden pro Schleife bis zu 14 Tage nach dem Leistungs- oder Auslieferungsdatum zur Verfügung. Nach Durchführung der Korrekturen werden weitere Änderungswünsche und Reklamationen nicht mehr berücksichtigt. Änderungswünsche gelten bereits als Korrekturschleife, wenn sie das Endprodukt inhaltlich, redaktionell oder in anderer Weise verändern. Fehler und deren Korrektur durch den Fotografen zählen nicht zu den Korrekturschleifen.
15. Änderung der leitenden Musik eines Videoclips gilt immer als Korrekturschleife und kann die Postproduktionsdauer und die damit verbundenen Kosten erhöhen
16. Korrekturwünsche die im Angebot oder diesen AGB definierten Grenzen übersteigen oder den vertraglich geregelten Umfang und Zeitplan der zu erbringenden Leistung überschreiten, werden dem Kunden auf Stundenbasis in Rechnung gestellt.
17. Änderungen, die den vertraglich geregelten Umfang (Angebot) der zu erbringenden Leistungen überschreiten, müssen schriftlich eingereicht werden.

III. Datenschutz & Archivierungen
1. Der Fotograf darf die Fotos zur Sicherung archivieren. Dabei werden jegliche Möglichkeiten zur Sicherung auf unterschiedlichen Speichermedien vom Fotografen bestimmt. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sicherungsart der Fotos.
2. Der Fotograf archiviert erstellte Fotos, Rohfotos sowie Zwischenanfertigungen für eine von ihm festgelegte Dauer und behält sich das Recht vor, diese – insbesondere bei bereits fertiggestellten und in Rechnung gestellten Aufträgen – jederzeit ohne Angabe von Gründen zu löschen. Der Fotograf stellt sicher, dass die Fertigstellung eines laufenden Auftrags durch das Löschen von Fotos nicht gefährdet wird. Die für die Abgabe an den Kunden vorgesehenen Fotos können gegebenenfalls länger archiviert werden als das Rohmaterial.
3. Der Kunde kann die Löschung aller Fotos (einschließlich bereits veröffentlichter Fotos) ohne Angabe von Gründen verlangen. Ausgenommen davon sind Fotos, die im Rahmen von TfP-Verträgen (Time for Print) entstanden sind. Die Urheberrechte an etwaigen Kopien verbleiben jedoch beim Fotografen.
4. Der Kunde ist nach Erhalten des Passwort für den Datenschutz und der Geheimhaltung des Passwortes verantwortlich. Der Fotograf übernimmt keine Verantwortung für Schäden und Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes, wenn die Verbreitung des Passwortes auf den Kunden zurückzuführen ist.
5. Die für den Geschäftsverkehr erforderlichen persönlichen Daten des Kunden können gespeichert werden. Dies gilt insbesondere für den Namen, die Postanschrift und die Telefonnummer des Kunden. Der Fotograf verpflichtet sich diese Informationen vertraulich zu behandeln.

IV. Urheberrecht, Nutzungsrechte & Persönlichkeitsrechte
1. Das Urheberrecht der entstanden Fotos liegt jederzeit und uneingeschränkt durch das Urheberrechtsgesetz beim Fotografen.
2. Der Kunde erwirbt an den Bildern die einfachen Nutzungsrechte. Die Fotos dürfen ausschließlich für den Privaten Zweck verwendet werden. Eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung (z.B. Weiterverkauf der Bilder oder Teilnahme an einem Fotowettbewerb) ist ausgeschlossen. 
3. Sollten Fotos bzw. Videos für den kommerziellen gewerblichen Zweck bestimmt sein, muss dies im Vertrag und im dessen Umfang vermerkt sein, soweit dies nicht eindeutig durch die Identität des Auftraggebers oder den Zweck des Auftrages erkenntlich ist.
4. Sollte es im Vertrag festgehalten werden, darf der Fotograf verlangen als Urheber der Fotos bei Veröffentlichung in Sozialen Netzwerken o.Ä. genannt zu werden. Eine Verletzung des Vertrages auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
5. Eine Manipulation, Änderung oder Umgestaltung der Bilder in jeglicher Form durch den Kunden ist nicht gestattet.
6. Erst mit der vollständigen Bezahlung des Auftrages gehen die Nutzungsrechte auf den Kunden über.
7. Der Auftraggeber überträgt dem Fotografen durch Annahme des Passwortes die vollwertigen Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte der entstandenen Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung sowie ungeachtet der Übertragungs- & Speichertechniken. Resultierend ermöglich der Auftraggeber damit, dass der Fotograf eine Auswahl der entstandenen Fotos zu Werbungszwecken z.B. auf seiner Homepage oder seinem Instagram-Kanal hochlädt. Selbstverständlich kann einer Veröffentlichung seitens des Auftraggebers widersprochen werden; hierfür muss der Auftraggeber dem Fotograf das seinerseits zur Verfügung gestellte Formular auffüllen und dem Fotografen nachweisbar zukommen lassen. Das Formular ist als Download verfügbar unter https://julianwarkentin.de/faq unter dem Punkt "Werden meine Bilder veröffentlicht?". Eine selbst erstelle oder lose schriftliche Erklärung reicht nicht aus.
8. Sollte eine Dienstleistung zur Erstellung von Fotos oder Videos ohne einen Vertrag zustande kommen (z.B. durch Annahme der Leistung, Erhalten des Zugangspasswortes), werden dem Fotografen automatisch die vollwertigen Veröffentlichungsrechte aller Fotos zugesprochen, soweit diesem nicht vor oder nach Annahme der Dienstleistung schriftlich und explizit widersprochen wurde. Ein Formular zum Widerspruch liegt unter www.julianwarkentin.de/faq bereit.
9. Wurde eine oben genannte Veröffentlichung im Vertrag erst nach Sichtung erlaubt, so muss der Auftraggeber binnen 28 Tagen dem Fotografen schriftlich mitteilen, welche Fotos (durch Angabe der Nummer in der Datei) nicht veröffentlicht werden dürfen. Ist nach Ablauf der Frist dem Fotografen keine schriftliche Mitteilung nachweisbar vorliegend, kann der Fotograf, durch Annahme dass keine Einschränkung erteilt wurde, alle produzierten Aufnahmen ohne zeitliche, inhaltliche oder örtliche Beschränkung, ungeachtet der Übertragungs- & Speichertechnik im Rahmen der bereits erteilten oder vorgesehenen Vereinbarungen für Werbungszwecke nutzen.
10. Der Auftraggeber akzeptiert, dass einzelne Fotos zu Präsentationszwecken / als Arbeitsprobe bei privaten Kundengesprächen gezeigt werden dürfen. Die Identität des Kunden, das Datum und Ort der Aufnahmen werden dabei nicht preisgegeben. 

V. Rechnung & Honorar
1. Die Rechnung wird nach Übermittlung des Passwortes gestellt und ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen zu begleichen, falls nicht anderweitig vereinbart.
2. Die Preise für Privatkunden verstehen sich brutto in Euro (€)
3. Die Preise für Geschäftskunden verstehen sich netto in Euro (€).
4. Wird der Vertrag vor Erfüllen des Auftrages bzw. der Bezahlung aus wichtigen Gründen (Krankheit, höhere Gewalt,…)  gekündigt/storniert oder ist nicht möglich, da der Kunde nicht anwesend ist/sein kann bzw. den Vertrag nicht antritt (.z.B. Trennung vor der Hochzeit), wird ein Verdienstausfall von mindestens 10% des vereinbarten Brutto-Preises in Rechnung gestellt. Die Höhe des Verdienstausfalls verändert sich zu folgenden Zeitpunkten: 
     (1) innerhalb 8 Wochen vor dem Termin: 25% des vereinbarten Honorars. 
     (2) innerhalb 4 Wochen vor dem Termin: 50% des vereinbarten Honorars. 
     (3) innerhalb 5 Tage vor dem Termin: 75% des vereinbarten Honorars. 
     (4) innerhalb 24 Stunden vor dem Termin: 95% des vereinbaren Honorars.
Dem Fotografen sollte die Option geboten werden, einen Ersatztermin zu stellen, welcher ihm schnellstmöglich mitgeteilt wird. Das Wahrnehmen des Ersatztermines kann vom Fotografen nicht garantiert werden.
5. Die Verdienstausfall aus Punkt "V.4." kann seitens des Kunden auf 50% beschränkt werden, falls dieser vor Inanspruchnahme der Dienstleistung eine Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Bruttopreises leistet. Sollte der Vertrag dennoch nach oben genannten Punkten nicht zu Stande kommen, behält der Fotograf die Anzahlung ein.
6. Im Falle eines Verzuges der Zahlung ist der Fotograf berechtigt, den Verzug mit 10% des Honorars zu verzinsen.
7. Rabatte jeglicher Form sind nicht auszahlbar oder übertragbar.
8. Der Fotograf bemüht sich alle Fotos spätestens nach 6 Wochen Tagen zu übermitteln. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Preiskürzung aufgrund von verzögerter Lieferung. Fristen müssen vorher in schriftlicher Form festgehalten werden. 
9. Übersteigen die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbaren Umfang, werden zusätzliche Reisekosten i.H.v. 38 Cent netto je Km berechnet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise. Ort der Dienstleistung sollte mit einem PKW ohne unnötige Aufwendungen erreichbar sein.
10. Sollte der Auftraggeber den Fotografen durch einen Vermittler (Werbeagentur, geschäftsfähige dritte Personen, externe Buchungssysteme, o.Ä.) gebucht haben, entsteht ggf. eine Vermittlungsgebühr. Diese wird entweder vom Vermittler separat in Rechnung gestellt oder wird in der Rechnung des Fotografen gelistet. Diese führt u.U. zu einem höheren Preis als auf der Homepage des Fotografen regulär aufgelistet.
11. Der Auftraggeber trägt selbst Sorge dafür Auskunft darüber zu erhalten, ob die Vermittlungsgebühr beim Vermittler in Rechnung gestellt wird oder ob der Fotograf diese Gebühr an den Vermittler bezahlt.
12. Bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Fotografen durch oben genannte Vermittler gelten ebenso die AGB des Fotografen und werden nicht durch eine vertragliche Einigung zwischen Auftraggeber und Vermittler aufgehoben.
13. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Vertragliche Regelungen, welche zwischen Auftraggeber und Vermittler geschlossen wurden.
14. Eine Verlängerung der Dienstleistung im Paketpreis kostet i.d.R. 160€ netto pro Stunde, wenn nichts anderes vertraglich festgehalten wurde.
15. Eine Rechnung kann auch gestellt werden, wenn noch nicht alle Bestandteile der Dienstleistung durchgeführt worden sind. Dies involviert insbesondere die Buchung eines Shootings getrennt von einer Tagesreportage bzw. wenn die Dienstleistung auf zwei oder mehrere Tage verteilt wird und bereits Fotos des ersten Teils bzw. Tages geliefert wurden. Der Kunde kann die Zahlungspflicht durch Verzögern eines weiteren Termines nicht verlängern; indessen verpflichtet er sich zu bemühen zeitnah weitere Termine zur Verfügung zu stellen.
16. Anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten) sind, wenn nicht anders vertraglich festgehalten, vom Auftraggeber zu tragen
17. Sollte der Fotograf nicht durch ein entsprechendes Paket sondern durch Firmenkunden auf Tagessatzbasis gebucht werden, entspricht ein regulärer Tagessatz einer Arbeitszeit von 10 Stunden inkl. einer Pause von mindestens 45 Minuten. Weitere anfallende Überstunden/Mehrarbeit über eine Einsatzdauer von i.d.R. 10 Stunden werden mit einem zusätzlichem Überstundenhonorar abgedeckt, welcher sich wie folgt aufstellt:
     1.+2. Überstunde werden mit 25% Zuschlag netto zusätzlich berechnet
     3.+4. Überstunde werden mit 50% Zuschlag netto zusätzlich berechnet
     ab der 5. Überstunde werden 100% Zuschlag netto je angefangene Stunde berechnet

VI. Haftung
1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst (oder seine Assistenten) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
2. Für Schäden, Mängel oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf ungenaue oder unrichtige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
3. Der Fotograf übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt oder die Gestaltung des Inhaltes auf Webseiten externer Dienstleister.
4. Für Unzugänglichkeiten der bereits bezahlten Fotos aufgrund technischer Probleme seitens externer Dienstleister übernimmt der Fotograf keine Haftung. 
5. Digitale Dateien werden ohne Gewähr aufbewahrt und ein Ersatzanspruch bereits bezahlter Fotos ist bei Verlust der Fotos durch höhere Gewalt wie z.B. Feuer- bzw. Wasserschaden, Diebstahl, Überspannungsschäden durch natürliche oder bauliche Umstände nicht gegeben.
6. Fahrten der Kunden zum und vom Fotografen erfolgen auf eigenes Risiko.
7. Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer im Voraus darüber zu informieren, ob und in welcher Form Lasertechnik auf der Veranstaltung eingesetzt wird. Um Schäden an der Kameratechnik zu vermeiden, dürfen Laser nur so ausgerichtet werden, dass sie nicht direkt oder indirekt auf die Kameras treffen können. Dies kann unter anderem durch eine Mindesthöhe von 2 Metern oder eine geeignete Abschirmung sichergestellt werden.
Sollte es trotz Einhaltung dieser Maßnahmen zu einer Beeinträchtigung oder Beschädigung der Technik des Auftragnehmers kommen, behält sich dieser das Recht vor, die daraus entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
8. Die Buchung/Miete der Fotobox ist nur möglich, wenn potentielle, durch den Mieter verursachte Schäden von seiner Haftpflichtversicherung oder ihm selber abgedeckt werden. Eine bestehende Haftpflichtversicherung o.Ä. ist für die Buchung notwendig. In jeden Falle erklärt der Mieter sich bereit, verursachte Schäden durch ihn oder seine Gäste zu verantworten und im Zweifel selber zu bezahlen. Die Höhe der Erstattungskosten kann durch Beschädigung der Box höher ausfallen, als der Schaden an einzelnen Bauteilen, wenn diese in Ihrer Funktion eingeschränkt wird oder in ihrem Zustand maßgeblich verschlechtert wird. Der Mieter/Kunde ist sich im Klaren, dass Kosten von in Höhe von bis zu 2000€ entstehen können.
VII. Nebenpflichten
1. Der Kunde stellt dem Fotografen bei Bedarf Strom für Beleuchtung und Laden der Akkus zur Verfügung, ohne diesen in Rechnung zu stellen.
2. Der Kunde sorgt dafür, dem Fotografen bestmöglichen Zugang zu allen notwendigen Bereichen zu ermöglichen. Dies beinhaltet auch das Unterrichten von möglichen Sicherheitspersonal.
3. Der Kunde hat kein Anspruch auf die Erstellung von Fotos, wenn die Wetterbedingungen (o.Ä.) Leib und Technik des Fotografen gefährden könnten.
4. Der Kunde ist sich im Klaren, dass Personen sowie Umgebung durch Bildretusche manipuliert werden können. Der Umfang entspricht dabei der allgemeinen erwünschten Optimierung von Fotos durch Entfernen und/oder Verformen von störenden Elementen auf Haut, Kleidung, Gegenständen sowie der im Bild zu erkennenden Umgebung. Der Fotograf hält davon ab, oben genannte Manipulationen zu Ungunsten des Kunden oder anderer durchzuführen.
5. Kleiderordnungen sollten dem Fotografen frühestmöglich mitgeteilt werden. Es besteht kein Anspruch auf das Tragen konkreter Kleidung. Der Fotograf bemüht sich, sich der Veranstaltung entsprechend zu kleiden, ohne die Funktionalität zu beeinträchtigen. 
6. Während Essenszeiten besteht kein Anspruch auf das Fotografieren von anwesenden Personen. Dieser Zeitraum wird dem Fotografen u.U. zur Verfügung gestellt um selber eine Pause einzulegen, oder unter Berücksichtigung der Pausenzeiten Fotos von Sachlichen zu erstellen. Diese Zeiten verlängern nicht zwingend die Auftragsdauer
7. Der Auftraggeber versichert, dass er die Nutzungsrechte jeglicher Örtlichkeiten (insbesondere bei Privatgeländen die Erlaubnis des Besitzers) besitzt, sodass bei Erstellung der Fotos keine Persönlichkeitsrechte unwissend durch den Fotografen verletzt werden können. 
8. Der Auftraggeber informiert alle anwesenden Gäste, dass Bildnisse der Gäste in allen Einstellungsgrößen erstellt werden können und aufgrund festgehaltener Vertragsbedingungen die Veröffentlichung von Bildern mit Gästen als Beiwerk oder als wesentlichen Bildinhalt möglich ist. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruht, trägt der Auftraggeber.
9. Der Auftraggeber hat Sorge dafür zu tragen, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um das Umsetzen der Dienst- und Werkleistung zu ermöglichen. Dies beinhaltet insbesondere das Unterrichten und Einholen von Fotografier-Genehmigungen beim Besitzer der Location, dem Standesamt, der Kirche oder involvierten 
Personen, welche die Location zur Verfügung stellen. Fehlende Genehmigungen entbinden den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht und befreien den Fotografen von der Erbringung aller 
Dienstleistungen an dieser Location, die sonst durch eine Genehmigung hätten festgehalten werden müssen. 
10. Der Auftraggeber sichert dem Fotografen zu, dass alle beteiligten Personen, welche nicht durch einen separaten Vertrag involviert wurden, soweit wie nötig über die vereinbarten Vertragsbedingungen, geltende AGB, Datenschutzerklärungen und möglichen Veröffentlichungen, insbesondere diesen, die durch das Kunsturhebergesetz ermöglicht werden, informiert wurden.
11. Falls der Auftragsgeber nicht der Besitzer eines Geländes ist, unterrichtet er diesen, dass Drohnenflüge auf und über dem Grundstück stattfinden können.

VIII. Vertragsstrafe
Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe, Kommerzialisierung oder Weitergabe des Bild- oder Videomaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche. 
IX. Rechtswirksamkeit, Gerichtsstand und Statut 
1. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten tritt die gesetzliche Reglung der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland; Gerichtsstand ist dann der Wohnort des Fotografen.
2. Für den Fall, dass der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
3. Nebenvereinbarungen zum Vertrag oder diesen AGB bedürfen der Schriftform.
4. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. In einem solchen Falle verpflichten sich Fotograf und Kunde ungültige Bestimmungen durch sinnentsprechende Bestimmungen zu ersetzen, die der angestrebten Regelung in wirtschaftlichen und juristischen Sinne am nächsten kommt.

X. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge und außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossener Verträge
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Julian Warkentin, Holunderweg 28, 56566 Neuwied
Email-Adresse: kontakt@julianwarkentin.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggfs. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie mir die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung  "wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre" zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Die erhaltene Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden, jedoch haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Wichtige Hinweise:
Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgende Besonderheiten:
Soweit ich mit der Erbringung der Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginne, erlischt Ihr Widerrufsrecht wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen habe ich einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen.
Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden sind. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt haben.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach Ihrer Spezifikation angefertigt werden und die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Ende der Widerrufsbelehrung


Stand: 28.03.2025